WIR BIETEN KEINE VERSICHERUNG
VON DER STANGE
Welche Fahrzeuge versichern wir?
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz?
Wie können Sie Ihr Fahrzeug bestmöglich absichern?
Lesen Sie hier mehr darüber.
Sollten noch Fragen offen bleiben, können Sie auch
hier nachlesen.
WAS VERSICHERN WIR?
Die SAV ist ein Spezialist für KASKO-Versicherungen von Oldtimern und Sportwagen.
Eine Haftpflichtversicherung allein bekommen Sie bei (fast) jeder Versicherung.
Wir sind auf Fahrzeuge spezialisiert, die eben nicht so einfach zu versichern sind.
Dabei können wir für folgende Fahrzeuge Versicherungslösungen (Haftpflicht+ Teil- oder Vollkasko) anbieten:
Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Sie!
WAS VERSICHERN WIR NICHT?
Für folgende Fahrzeuge können wir leider keine Deckung anbieten:::
VORAUSSETZUNGEN
Versicherungsanbieter stellen teilweise sehr unterschiedliche Bedingungen, um ein Fahrzeug versichern zu können. Dies berücksichtigen wir bei unserer Auswahl. So können wir das für Sie passende Angebot erstellen.
Folgende Voraussetzungen sind jedoch bei allen Anbietern gleich oder ähnlich:
WERTERMITTLUNG
Die SAV bietet Lösungen für Fahrzeuge mit unterschiedlichem Wert an – dabei gibt es keine Unter- oder Obergrenze: Unsere Kunden haben bereits Fahrzeuge zwischen € 10.000,- und € 4,5 Mio. Wert über uns versichert.
Als Basis für die Versicherung dient immer eine Wertermittlung, die durch ein Wertgutachten
eines gerichtlich beeideten Sachverständigen erfolgt.
Bei der Suche nach einem geeigneten Gutachter in Ihrer Nähe helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.
Bei unseren Angeboten wird Ihr Fahrzeug auf den tatsächlichen Wert versichert, nämlich den Markt- oder Wiederherstellungswert:
Markt- oder Wiederbeschaffungswert:
Der Marktwert ist jener Wert, zu dem ein Fahrzeug üblicherweise am freien Markt gehandelt wird, inklusive Händlerspanne und Umsatzsteuer.
Der Marktwert bestimmt sich also danach, was für ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug am Markt aufgewendet werden muss. Der Marktwert wird wesentlich durch den Zustand und die Originalität des Fahrzeuges sowie dessen Nachfrage bestimmt. Entscheidend ist der Preis, der üblicherweise unter Berücksichtigung des gewerblichen und privaten Handels für ein entsprechendes Fahrzeug bezahlt wird. Markt- und Wiederbeschaffungswert sind in der Regel identisch.
Wiederherstellungswert oder Wiederaufbauwert:
Der Wiederherstellungswert oder Wiederaufbauwert berücksichtigt die im Schadenfall über den Marktwert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungskosten.
Bei vielen restaurierten oder sehr gut erhaltenen Klassikern liegt der Wiederherstellungswert häufig deutlich über dem üblichen Marktwert. Auch bei sehr aufwändig zu restaurierenden Fahrzeugen (z.B. Vorkriegs-Fahrzeugen, für die kaum mehr Teile zu bekommen sind und daher einzeln angefertigt werden müssen) übersteigt in einem Totalschadensfall (z.B. Fahrzeugbrand) die Instandsetzung oft den ermittelten Marktwert.
Voraussetzung ein Fahrzeug auf den Wiederherstellungswert zu versichern ist bei allen Versicherungen ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge (Kat. 17.47), welcher den Markt- & Wiederherstellungswert in seinem Gutachten gesondert ausweisen muß.
DECKUNGSUMFANG
Der Deckungsumfang kann bei den einzelnen Anbietern äußerst unterschiedlich gestaltet sein, ebenso unterscheiden sich in manchen Bereichen die maximalen Entschädigungssummen.
Davon abgesehen werden von den Versicherungen jedoch folgende Deckungen angeboten:
In der TEIL-Kasko (mit Selbstbehalt):
In der VOLL-Kasko zusätzlich (mit Selbstbehalt):
Die folgenden Deckungen sind bei einigen Anbietern teilweise bereits in der Teilkasko inkludiert, bei anderen erst in der Vollkasko:
Die SAV vergleicht nicht nur die Prämien, sondern auch den jeweiligen Deckungsumfang, damit Sie im Schadensfall keine unliebsamen Überraschungen erleben.
WERTGUTACHTEN
Die meisten Anbieter verlangen ein Wertgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge (Fachgebiet 17.47 - Historische Fahrzeuge/Oldtimer).
Dieses Gutachten liegt natürlich in erster Linie im Interesse des Besitzers, denn es belegt den Wert und beschreibt Zustand, Ausstattung und eventuelle Vorschäden des Fahrzeuges.
Somit ist es nicht nur Grundlage für die Ermittlung des korrekten Versicherungswertes, sondern auch die Basis für eine prompte und reibungslose Schadensabwicklung.
Wertgutachten hängen im Preis stark vom Aufwand bei der Erstellung ab, ein Richtwert liegt jedoch etwa bei € 300-500,--. Diese Kosten sind vom Versicherungsnehmer zu tragen.
Die Aktualisierung eines bestehenden Gutachtens (ein sogenanntes "Anschlußgutachten") ist beim selben Gutachter meistens um in etwa die Hälfte zu bekommen.
Es gibt viele gute Gründe, ein Sachverständigen-Gutachten erstellen zu lassen: egal, ob es verpflichtend gefordert wird oder nicht:
GUTACHTER
Natürlich können sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.
Gerne können wir Ihnen auch Gutachter in Ihrer Nähe nennen, mit denen unsere Kunden und wir bisher gut zusammen gearbeitet haben und zufrieden waren.
S.A.V. Versicherungsmakler GmbH
Gallitzinstraße 7-13/1/18
A-1160 Wien